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Satzung "Christlicher Freundesdienst e. V." (CFD)

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Satzung "Christlicher Freundesdienst e. V." (CFD) Empty Satzung "Christlicher Freundesdienst e. V." (CFD)

Beitrag von Admin Do Feb 04, 2010 12:49 am

Präambel:

Weil wir glauben, daß nur ein persönliches Verhältnis zu Gott einem Leben Sinn gibt, ist es unsere Bestimmung, die christliche Botschaft weiterzusagen und zu einem Leben mit Jesus Christus einzuladen.
Aus dem christlichen Glauben heraus kann hier neue Freude, neuer Inhalt und neue Kraft zur Lebensbewältigung gefunden werden.
So sieht der CFD seine Aufgabe in einer gezielt christlichen Nachfolge und will über das missionarische Bestreben hinaus mit Wort und Tat seinen Mitmenschen dienen.
Der CFD gründet sich klar auf eine vollständige Anerkennung der Bibel als unfehlbare Autorität und grenzt sich deutlich von anderen Philosophien und theologischen Lehren ab. Dennoch zeichnet sich der CFD durch ein breites Spektrum verschiedener Frömmigkeitshaltungen und interkonfessionelle Weite aus.
Um diese Ziele in Angriff nehmen zu können, haben sich im CFD in christlicher Verantwortung Menschen aller Altersgruppen mit unterschiedlichen Lebenszielen, Konfessionen, politischen oder sonstigen Überzeugungen zu einer selbständigen, überregionalen und unabhängigen Vereinigung zusammengeschlossen.
Durch vielfältige Aktivitäten, wie z. B. Informationsstände, Schriftenmission, Seelsorge, Gespräche, Veranstaltungen, Hilfsangebote und vieles andere mehr wollen wir und die uns angeschlossenen Gruppen und engagierten Einzelpersonen zu einem Dienst an unseren Mitmenschen beitragen.

§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

Die Vereinigung führt den Namen "Christlicher Freundesdienst" mit nachfolgendem Kürzel "e.V.". Der Christliche Freundesdienst wird mit den Buchstaben "CFD" abgekürzt.
Der Sitz des Vereins befindet sich in Berlin. Anschrift ist die Wohnung des Geschäftsführers Michael Moser in 13086 Berlin, Schmohlstraße: 5.
Das Tätigkeitsfeld des CFD ist territorial nicht begrenzt und eine Zusammenarbeit mit anderen oder ähnlichen Vereinigungen, Institutionen, Gruppen, Gemeinden und Personen wird auf biblischer Grundlage angestrebt, auch über Ländergrenzen hinweg.

§ 2 Mitgliedschaft

Der CFD versteht sich als eigenständige, demokratische Vereinigung, die für alle Menschen offen ist. Mitglied im CFD kann werden, wer sich den Grundsätzen und der Satzung verpflichtet weiß und an Jesus Christus glaubt.
Mitglied im CFD können neben natürlichen aber auch juristische Personen werden. Mitglied wird, wer seine Bereitschaft dazu schriftlich bekundet und diese schriftlich bestätigt bekommt. Der Austritt aus der Vereinigung ist jederzeit möglich. Dazu muß das Mitglied dem Vorstand schriftlich seinen Austritt mitteilen. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich aber erwünscht. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Streichung, Ausschluß oder Tod.
Der CFD unterhält neben seinen ordentlichen Mitgliedern auch einen Freundeskreis.
Der Freundeskreis wird über die Arbeit des CFD informiert und hat keine Verbindlichkeiten gegenüber dem CFD.
Der CFD kann gegenüber Gliedern des Freundeskreises auch seinen Kontakt einstellen, wenn die Annahme besteht, daß dieser Kontakt bedeutungslos geworden ist.

§ 3 Mitgliedsbeitrag

Jedes ordentliche Mitglied verpflichtet sich zu einem Jahresbeitrag in selbst festzusetzender Höhe. Der Jahresbeitrag kann auch ratenweise gezahlt werden (z. B. monatlich).
Dieser Beitrag ist bindend, wenn nicht schriftlich der Geschäftsstelle ein anderer Betrag genannt wird, bevor das Jahr, in dem der bisherige Beitrag fällig gewesen wäre, abgelaufen ist.
Der Beitrag ist auf das Vereinskonto einzuzahlen, wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, die anders lautet.
Ehrenmitglieder sind von der Leistung des Mitgliedsbeitrages entbunden.
Entrichtet ein Mitglied über die Dauer von 15 Monaten nach Abschluß des Jahres, in welchem zum letzten Mal Mitgliedsbeitrag entrichtet wurde, ohne Begründung keinen neuen Mitgliedsbeitrag, so wird es aus den Reihen der ordentlichen Mitglieder gestrichen und dem Freundeskreis zugeschrieben.
Ein Wiedereintritt ist jedoch dann jederzeit wieder möglich.

§ 4 Finanzen

Der CFD finanziert seine Arbeit hauptsächlich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Kein Mitglied erhält Zuwendungen aus den Mitteln der Vereinigung.
Festgelegte Gehaltszahlungen, Aufwandsentschädigungen und Hilfeleistungen für die Arbeit der CFD - Mitglieder, beziehungsweise auch karitative Hilfen in Konfliktsituationen entsprechend der satzungsgemäßen Aufgaben, sind keine Zuwendungen in diesem Sinne.
Die Leistungen des CFD gegenüber seinen Mitgliedern (z.B. die Zustellung von Informationsmaterialien) werden je nach Art, Umfang und Kostenanfall berechnet oder kostenlos erbracht. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Spenden und Beiträge stehen dem CFD zur freien Verfügung, um seinen satzungmäßigen Aufgaben finanziell gerecht zu werden.
Zweckgebundene Spenden sind entsprechend zu verwenden.
Der Ein- und Ausgang aller finanziellen Mittel wird vom Schatzmeister der Vereinigung überwacht, der dem Vorstand und der Vollversammlung rechenschaftspflichtig ist.

§ 5 Zweck des Vereins und Gemeinnützigkeit

Der Zweck des Vereines ist gelebte christliche Nachfolge mit dem besonderen Ziel, Menschen das Evangelium nahe zu bringen und zu einem Leben mit Jesus Christus einzuladen.
Dabei wollen wir unseren Mitmenschen durch das Wort und die Tat dienen und uns auch für eine Versöhnung der Konfessionen und Glaubensrichtungen und eine Rückbesinnung auf die biblische Grundlage einsetzen.
Damit verfolgt der CFD ausschließlich und unmittelbar christlich - religiöse und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der CFD ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Informationsstände in der Öffentlichkeit, Teilnahme und Mitgestaltung von Veranstaltungen und Konferenzen, Büchertische auf Spendenbasis, Abgabe von Büchermaterial und Informationsschriften, evangelistische Arbeit, seelsorgerliche Arbeit und Hilfe, Praktizierung vielfältiger tätiger Nächstenliebe und caritativer Hilfe in den unterschiedlichsten Lebenssituationen, Öffentlichkeits- und Medienarbeit und vielem anderem mehr.
Darüber hinaus unterstützt der CFD auch sozial schwache Menschen in besonderen Lebenssituationen, insbesondere kümmert er sich um junge drogenabhängige Prostituierte, die auf Grund ihrer besonderen psychischen, physischen und / oder auch wirtschaftlichen Lage als Bedürftige im Sinne des § 53 der Abgabenordnung anzusehen sind.

§ 6 Haftung

Die Vereinigung haftet mit ihrem Vermögen. Eine Haftung einzelner Mitglieder ist nur durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zulässig. Hat ein Mitglied persönlichen Besitz in die Vereinigung eingebracht und ihr diesen zur Nutzung übergeben und fordert diesen zurück, so sind ihm nach Möglichkeit seine Besitzgegenstände zurückzugeben oder eine zeitwertgemäße Entschädigung zu zahlen. Eine Schadensersatzforderung für verwendungsbedingte Abnutzung kann nicht erfolgen. Für Spenden und Geschenke, die dem CFD gemacht wurden, können keine Regreßforderungen geltend gemacht werden.

§ 7 Vorstand

Der CFD wird von einem Vorstand geleitet. Er setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen. Der Vorstand kommt mindestens einmal im Jahr zu Beratungen zusammen und wird alle vier Jahre auf der Vollversammlung in geheimer Wahl gewählt.
Dabei haben sich jeweils mehrere Kandidaten zu stellen. Eine Wiederwahl ist zulässig. Wahlberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder, die zur Vollversammlung erscheinen. Die Mitglieder bewerten die Rangfolge der zur Wahl stehenden Kandidaten. Die fünf Kandidaten mit den meisten Stimmen gelten als gewählt. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl. Während der Vollversammlung, unmittelbar nach der Wahl, bestimmt der Vorstand einen Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und den Schatzmeister des CFD in einer konstituierenden Sitzung. Dieses Ergebnis wird der Vollversammlung mitgeteilt und durch sie bestätigt.
Scheidet vor Ablauf einer Wahlperiode ein Vorstandsmitglied aus, so kann der Kandidat mit der nächsthöheren Stimmenanzahl nachrücken.
Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Vereinigung und entscheidet über alle offenstehenden Fragen und Probleme in der CFD-Arbeit. Er vertritt die Mitglieder und kann jederzeit Rechenschaft von Geschäftsführer und Schatzmeister fordern.
Bei der Willensbildung im Vorstand hat jedes Vorstandsmitglied eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Ist der Geschäftsführer nicht selbst Vorstandsmitglied, so nimmt er an den Vorstandssitzungen ohne Stimmrecht teil.
Es obliegt auch dem Vorstand, Mitglieder von der Vereinigung auszuschließen, wenn sie sich von den erklärten Zielen der Vereinigung entfernt haben oder die Annahme besteht, daß Ihre weitere Mitgliedschaft im CFD sich nachteilig auf den Verein auswirken könnte. Gegen diese Entscheidung kann vom Betroffenen Einspruch vor der nächsten Vollversammlung erhoben werden, die eine endgültige, vereinsinterne Entscheidung trifft.
Der Vorstand ist in jedem Fall an die Beschlüsse der Vollversammlung gebunden.
Der CFD wird gerichtlich oder außergerichtlich durch ein Vorstandsmitglied vertreten.

§ 8 Vollversammlung

Die Vollversammlung ist das höchste Gremium des CFD. Sie ist beschlußfähig ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder. Sie faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Nur für Satzungsänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Vollversammlung werden vom Vorstand durch den Geschäftsführer einberufen. Sie haben mindestens alle vier Jahre zur Wahl des Vorstandes zu erfolgen. Je nach den konkreten Erfordernissen kann der Vorstand auch Vollversammlungen durch den Geschäftsführer in kürzeren Abständen (z.B. jährlich) einberufen. Zur Durchführung einer Vollversammlung sind alle ordentlichen Mitglieder schriftlich unter Angabe der voraussichtlichen Tagesordnung einzuladen. Die Einladung hat spätestens zehn Tage (Poststempel) vor dem Termin der Vollversammlung zu erfolgen. Macht sich eine außerordentliche Vollversammlung erforderlich, kann diese auf Antrag zweier Vorstandsmitglieder oder eines Sechstels der CFD-Mitglieder nach gleichen Grundsätzen wie eine ordentliche Vollversammlung einberufen werden.

Fortsetzung des § 8 Vollversammlung

Über jede Vollversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Dieses ist vom Protokollschreiber und vom Geschäftsführer zu unterzeichnen. Wer das Protokoll führt, wird zu Beginn der Vollversammlung bestimmt. Das Protokoll ist den Mitgliedern im nächsten Rundschreiben zuzustellen.
Die Vollversammlung kann Ehrenmitglieder benennen, welche über alle Rechte des ordentlichen Mitgliedes verfügen, jedoch von der Leistung des Mitgliedsbeitrages entbunden sind und kann auch diese Ehrenmitglieder wieder abberufen.
Eine Entscheidung innerhalb des CFD kann auch durch die schriftliche Befragung aller Mitglieder erfolgen, wenn eine solche Entscheidung erforderlich ist, aber aus ökonomischen Gründen nicht extra hierfür eine Vollversammlung einberufen werden soll. Hierbei sind alle Mitglieder mit einem Fragebogen anzuschreiben und gelten alle als Stimmberechtigt.
Die zurückgeschickten Fragebögen gelten als positives oder negatives Votum zur gestellten Entscheidung.
Mitglieder, die innerhalb eines in der Befragung festgelegten Zeitraumes, welcher aber mindestens 14 Tage zu betragen hat, nicht geantwortet haben, gelten als Stimmenthaltung.
Überwiegt die Anzahl dieser Stimmenthaltungen der Anzahl der zurückgeschickten Fragebögen, so ist die schriftliche Befragung der Mitglieder ungültig und doch die Einberufung einer außerordentlichen Vollversammlung erforderlich.
Hat aber mehr als die Hälfte der Mitglieder schriftlich geantwortet, wird entsprechend dem Willen der Mehrheit entschieden. Für Satzungsänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen schriftlichen Stimmen erforderlich.
Eine auf diese Weise getroffene Entscheidung ist der Entscheidung einer Vollversammlung gleichzustellen. Wird diese angefochten, so kann sie nur durch eine folgende Vollversammlung aufgehoben werden. Diese kann auf Antrag zweier Vorstandsmitglieder oder eines Sechstels der CFD-Mitglieder als außerordentliche Vollversammlung einberufen werden.

§ 9 Kooperation

Der CFD versteht sich auch als ein Sammelbecken für die Arbeit anderer Organisationen und Werke, die auf Gebieten der christlichen Nachfolge tätig sind.
Kooperative Kontakte und Zusammenarbeit sind unser erklärtes Ziel. Die Arbeit des CFD geschieht vor allem im Rahmen der evangelischen Allianz.

§ 10 Auflösung

Mit einer 70%igen Mehrheit kann die Vollversammlung die Auflösung der Vereinigung beschließen. In diesem Fall, oder auch nach dem Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, hat sie auch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zu bestimmen, an welche das verbleibende Vermögen nach Tilgung aller offenstehenden Verpflichtungen übergeht, damit diese es entsprechend den ehemaligen Zielen des CFD, also für unmittelbar und ausschließlich christlich - religiöse und / oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
Beschlüsse über die Verwendung des Vereinsvermögens nach Auflösung des Vereins werden erst nach Zustimmung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt.

§ 11 Inkrafttreten

Die Satzung ist gültig durch Annahme der Vollversammlung vom 11.09.99 und der Eintragung ins Vereinsregister. Damit verlieren alle davorliegenden Satzungsformen die Gültigkeit.


Vorstandsverantwortung tragen von 2008 bis 2012:

Krankenpfleger Michael Moser, Schmohlstr. 5 in 13086 Berlin
als Vorsitzender und Geschäftsführer

Theologe und IT-Trainer Gottfried Sommer, Hohenhewen Straße 10 a in 78224 Singen
als stellvertretender Vorsitzender

Bankkaufmann Christoph Mattern, Doehrnweg: 35 in 27628 Hagen i. B.
als Schatzmeister

Ergotherapeutin Christiane Neumann, Geraer Str. 2 in 04600 Altenburg
als weiteres Vorstandsmitglied

Handweber (jetzt EU-Rentner) Stefan Bräuer, Obere Lindenbergstraße 21 in 09306 Rochlitz
als weiteres Vorstandsmitglied

Ehrenmitglieder: Künstler Christian Gerber, Beamter Ernst Bonaus, Evangelist Dr.Theo Lehman, Schriftstellerin & Eheseelsorgerin Ruth Heil, und Gräfin Johanna von Westphalen

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